Kostenübernahme

Die Abrechnung und Kostenübernahme von Supervision unterscheidet sich grundlegend von Psychotherapie, da Supervision primär der beruflichen Reflexion dient und keine Heilbehandlung darstellt. 

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Kostenübernahme:

Arbeitgeber

In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Teamsupervision oder Einzelsupervision, insbesondere wenn diese arbeitsbezogen ist und der Qualitätssicherung dient.

Selbstzahler

Oftmals tragen Supervisionsteilnehmer die Kosten selbst.

Krankenkassen

Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Supervision nicht, da es sich nicht um die Behandlung einer Krankheit handelt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Supervision kann als berufliche Fortbildung oder Werbungskosten/Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Abrechnung

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Abrechnung:

Honorarvereinbarung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags (§ 611 BGB) zwischen Supervisorin und Klient/Auftraggeber.

Stundensätze

Der Stundensatz für 60 Minuten Einzelsupervision liegt bei 100 Euro (netto), für Teamsupervision bei 150 Euro (netto).

Die Abrechnung für die Supervision erfolgt nach monatlicher Rechnungsstellung.