Die Abrechnung und Kostenübernahme von Supervision unterscheidet sich grundlegend von Psychotherapie, da Supervision primär der beruflichen Reflexion dient und keine Heilbehandlung darstellt.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Kostenübernahme:
Arbeitgeber
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Teamsupervision oder Einzelsupervision, insbesondere wenn diese arbeitsbezogen ist und der Qualitätssicherung dient.
Selbstzahler
Oftmals tragen Supervisionsteilnehmer die Kosten selbst.
Krankenkassen
Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Supervision nicht, da es sich nicht um die Behandlung einer Krankheit handelt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Supervision kann als berufliche Fortbildung oder Werbungskosten/Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.